WERNER PECHMANN • Unabhängiger Rentenberater • Rechtsdienstleister auf dem Gebiet der allgemeinen Rentenversicherung

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Mein Name ist Werner Pechmann, geb. 1967 in Schongau am Lech, dort wo Oberbayern aufhört und das Allgäu beginnt (nach Belieben natürlich auch umgekehrt).

Die ersten dreißig Jahre meines Lebens verbrachte ich in meiner Geburtsstadt, beruflich zunächst mit der Ausbildung als Beamtenanwärter für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst im Landratsamt Weilheim-Schongau (1983 bis 1985) und ab Januar 1986 im Rathaus als zuständiger Mann für die Renten- und Sozialangelegenheiten der Bürger.

Recht schnell merkte ich, dass ich den Versicherten dort nicht so weiterhelfen konnte wie ich mir das vorstellte: Das Aufgabengebiet der Gemeinden beschränkt sich im Bereich der Rentenversicherung nach Gesetzeslage auf die Entgegennahme und Weiterleitung von Leistungs-, Kontenklärungs- und sonstigen Anträgen. Individuelle Beratung war deshalb eigentlich nicht möglich; dies war vielmehr Aufgabe der Rentenversicherungsträger selbst. Und schon gar nicht durften Bescheide überprüft oder gar Widerspruchsverfahren betreut werden - man war ja quasi als Vor-Ort-Service im Auftrag der Rentenversicherung tätig und damit "Partei".

Jedoch, spannend wie das Rentenrecht durch die immerwährende Veränderung und die völlig unterschiedlichen Versicherungsbiografien war, konnte ich als energiegeladener Anfangszwanziger die eine oder andere Kompetenzüberschreitung nicht verhindern: In manchen "Fall" kniete man sich halt etwas mehr hinein als für einen gemeindlichen Verwaltungsmitarbeiter vom Gesetz her eigentlich vorgesehen.

Nicht so toll fanden das - aus heutiger Sicht durchaus verständlich - die Vorgesetzten, weil der verbesserte Service naturgemäß mit zusätzlichem Zeitaufwand verbunden war und zudem Haftungsfragen im Raum standen - ist doch auch ein engagierter Mitarbeiter nicht vor Fehlern geschützt. So kam bei mir erstmals der Gedanke auf, mich auf dem Gebiet des Rentenrechts selbständig zu machen und damit den Versicherten im Raum Schongau/Peiting den vollen Service, von der Einzelberatung über die Antragstellung, die Verfahrensbetreuung, die Bescheidprüfung bis hin zur Vertretung in Rechtsmittelverfahren zugänglich zu machen - etwas derartiges gab es dort nämlich seit dem Tod des früheren Schongauer Rentenberaterkollegen Schuster nicht mehr.

Nun ging es an die Klärung der Frage: Welche rechtlichen Voraussetzungen sind notwendig? Und da musste ich erstmal feststellen, dass das Ganze nicht so einfach ist: Erstmals erfuhr ich vom Berufsstand des Rentenberaters, und dass dieser "gerichtlich zugelassen" ist.

Die erste Hürde auf dem Weg zu dieser Zulassung war mittels einer Auskunft des zuständigen Landgerichtes München II schnell ausgemacht: Nämlich eine Berufsausbildung, die mindestens einer Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst entspricht.

So begann die "Ochsentour": 1988 bis 1990 folgte, nach dem aus Zeitgründen durchgeführten Wechsel vom Beamten- ins Angestelltenverhältnis, die weitere berufsbegleitende Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt (der Entsprechung zum Studium für den gehobenen Dienst an der Bayerischen Beamtenfachhochschule).

Weitere drei Jahre musste ich dann noch im Rathaus "absitzen", denn die Weiterbildung sollte sich ja für die Stadt auch rentieren: Da ich nun aber "überqualifiziert" für die Betreuung des Sozial- und Rentenamtes war, hieß die nächste Station "Altenheimverwaltung". Das ehemalige Bürgerheim der Heilig-Geist-Spital-Stiftung wurde damals zu einem neuen Alten- und Pflegeheim mit 116 Plätzen umgebaut, und meine Aufgabe bestand darin, den Betrieb dieses Heimes organisatorisch vorzubereiten, von der fachlichen Betreuung der mit dem Bau beauftragten Stellen über die Beschaffung der notwendigen Gebrauchsgegenstände, die Kalkulation der Heimgebühren, die Akqusition des erforderlichen Pflege-, Hauswirtschafts- und Küchenpersonals bis hin zur Belegung mit den Bewohnern.

Ab April 1992 folgte der Einsatz als stellvertretender Stadtkämmerer in der Finanzverwaltung der Stadt Schongau. Im Vordergrund stand hier - neben einigen anderen Aufgaben wie der Erstellung der Jahresrechnung oder der Erfüllung der steuerlichen Pflichten gegenüber dem Finanzamt - die Betreuung der städtischen Liegenschaften, unter anderem mehrerer hundert Wohnungen sowie diverser Einrichtungen wie Kindergärten, Sporthallen, Sportplätze und dergleichen.

Mitte 1993 durfte ich mich dann endlich der nächsten Hürde auf dem Weg zum "gerichtlich zugelassenen" Rentenberater widmen: Das Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Schongau wurde beendet, und es begann die Vorbereitung auf die notwendige Fachprüfung vor dem Bayerischen Landessozialgericht.

Eine Prüfungsordnung gab es damals nicht, und so half nur, sich autodidaktisch möglichst gut auf alle Fragen aus dem Bereich des materiellen Renten- und übrigen Sozialversicherungsrechts sowie des allgemeinen Sozialrechts und des Sozialverfahrensrechts vorzubereiten. Zu allem Überfluss regte der seinerzeitige Vizepräsident am Bayerischen Landessozialgericht, Herr Dr. Göppel, auch noch an, doch gleich die Prüfung als Sozialprozessagent - verbunden mit dem zusätzlichen Erfordernis etlicher Kenntnisse im Sozialprozessrecht - mit abzulegen. Noch heute bin ich Herrn Dr. Göppel für diesen Tipp dankbar, denn in der Tat waren es nicht wenige Fälle, die inzwischen vor dem Sozial- oder gar dem Landessozialgericht landeten und die ich dann - einmal eingearbeitet - bis zu einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung vertreten konnte.

Nach Erteilung der Zulassung nahm ich schließlich am 1. Februar 1997 meine freiberufliche Tätigkeit als Rentenberater im Olympiadorf in München auf. 2006 habe ich mein Büro von dort nach Hohenschäftlarn, im Isartal wenig südlich von München, verlegt, und seit 2014 befindet sich der Geschäftssitz nunmehr in Wolfratshausen.

Den Weggang aus dem öffentlichen Dienst, kann ich nun doch in wesentlich breiterem Umfang tätig werden, und das nicht nur für Rentenversicherte in ganz Deutschland und der übrigen Welt, sondern auch für Arbeitgeber, Firmen, selbständige Unternehmer, Gesellschafter und - ergänzend für den Bereich der Sozialversicherung - rechtsberatende Berufe wie z. B. Steuerberater oder Rechtsanwälte.

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