WERNER PECHMANN • Unabhängiger Rentenberater • Rechtsdienstleister auf dem Gebiet der allgemeinen Rentenversicherung

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Auslandsberührung
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Einleitung

Dienstleistungen

Hilfe auch für Rechtsanwälte, Steuerberater und Arbeitgeber

Kosten

Exkurs "Auslandsberührung"

 

Einleitung

Eine Zielgruppe, die mir besonders am Herzen liegt, sind außerhalb Deutschlands lebende Personen mit deutschen Rentenansprüchen. Vielleicht mag das mit dem eigenen Fernweh zusammenhängen, das einen speziell in mitteleuropäischen Wintern Jahr für Jahr spätestens nach einigen Wochen beschleicht.

Wesentlicher aber ist, dass ich bereits kurz nach meiner Kanzleieröffnung recht zahlreich mit "Auslandsfällen" konfrontiert wurde: Herr Rentenberater Jürgen Ludwig aus München war Anfang 1999 plötzlich und unerwartet im besten Alter von 54 Jahren verstorben, und so suchte unser Bundesverband fieberhaft nach einem Nachfolger mit freien Kapazitäten zur Übernahme der offenen Mandate.

Herr Ludwig betreute viele Beschäftigte der auf der ganzen Welt vertretenen Goethe-Institute. Damit ergab sich ganz nebenbei eine Art Spezialisierung auf Mandate mit "Auslandsberührung" (und als Nebeneffekt auch noch eine intensive Beschäftigung mit dem Zusatzversorgungsrecht des öffentlichen Dienstes, welches damals - in Ausführung ergangener Rechtsprechung etwas überstürzt - völlig umgekrempelt wurde und nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die Fachleute bisweilen regelrecht "ratlos" machte).

Inzwischen ist die Betreuung von Auslandsmandaten durch die technischen Möglichkeiten viel unproblematischer geworden. Besonders E-Mail samt Dateianhängen, aber auch weiterhin Fax und Telefon, ermöglichen ohne große Schwierigkeiten den sofortigen und jederzeitigen Kontakt zwischen Mandant und Rentenberater. Ein persönliches Gespräch hier in Deutschland oder gar eine Mandatsbetreuung am Wohnsitz des Versicherten sind damit nicht mehr zwingend notwendig. Das Vor-Ort-Sein in Deutschland ermöglicht dem Bevollmächtigten zudem, für seinen Mandanten gegenüber den beteiligten Versicherungsträgern, Behörden und sonstigen Beteiligten sowie - im Streitfall - den zuständigen Gerichten schnell und zielgerichtet agieren zu können.

So durfte ich inzwischen für Mandanten aus etlichen Ländern tätig werden, beispielsweise aus Australien, Argentinien, Brasilien, Chile, Kanada, den USA und vielen europäischen Staaten. Einen Einblick in meinen "Wirkungskreis" finden Sie hier (öffnet in neuem Fenster).

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Dienstleistungen

Für Sie als

  • Auswanderer (ob erst geplant oder schon vollzogen)
  • Entsandten einer deutschen Firma ins Ausland
  • Mitarbeiter deutscher Einrichtungen im Ausland (z. B. Botschaften, Konsulate, Goethe-Institute)
  • Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland und Arbeitsort in Deutschland oder umgekehrt
  • Bezieher deutscher Renten im Ausland

kann ich im selben Umfang beratend und rechtsvertretend tätig werden wie für Mandanten mit Wohnsitz in Deutschland. Das gesamte Dienstleistungsspektrum für Angestellte und Rentner finden Sie hier (öffnet in neuem Fenster).

Selbstverständlich berücksichtige ich dabei zusätzlich die rentenrechtlichen Besonderheiten, die mit einem Verzug ins Ausland verbunden sind, beispielsweise

  • ob Sie weiterhin zur deutschen Sozialversicherung beitragspflichtig sind
  • ob vielleicht eine Zahlung freiwilliger Beiträge sinnvoll ist
  • wie sich eine mögliche Beitragszahlung zu einem ausländischen Rentensystem auf Ihren deutschen Rentenanspruch auswirkt, z. B. auf die Erfüllung von Wartezeiten und die Rentenhöhe
  • ob die Möglichkeit besteht und es zweckmäßig ist, sich die in Deutschland gezahlten Beiträge erstatten zu lassen.

Natürlich sind vor einem Auslandsverzug noch viele andere Dinge zu klären. Speziell Auswanderern in die USA kann ich zu Fragen betreffend Arbeitserlaubnis, Visa, Wohnungssuche, Hauskauf, Auto, Krankenversicherung usw. diesen Kontakt sehr empfehlen.

Weitere Einzelheiten zum Thema "Auslandsberührung" können Sie, wenn Sie möchten, weiter unten nachlesen.

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Hilfe auch für Rechtsanwälte, Steuerberater und Arbeitgeber

Vielleicht haben Sie als außerhalb Deutschlands ansässiger Rechtsanwalt, Steuerberater o. ä. im Rahmen der Mandatsabwicklung bisweilen mit den Tücken der deutschen Sozialversicherung zu kämpfen. Oder Sie sind als Personalleiter bzw. Personalsachbearbeiter für eine deutsche Firma oder öffentliche Einrichtung im Ausland tätig und somit für die sozialversicherungsrechtlichen Belange der Mitarbeiter verantwortlich.

Durch meine Spezialisierung auf das deutsche Sozialversicherungs- und besonders das komplizierte, sich ständig verändernde Rentenrecht kann ich Sie auf diesen Gebieten ergänzend beraten und unterstützen. Zudem kann ich bei Bedarf direkt vor Ort als unabhängiger und neutraler Rechtsvertreter gegenüber den zuständigen Behörden, Versicherungsträgern und Sozialgerichten tätig werden.

Angehörige rechtsberatender Berufe (Rechtsanwälte, Steuerberater usw.) finden hier nähere Informationen zu meinem Dienstleistungsspektrum.

Firmen und Arbeitgeber können sich hier über mein Angebot informieren.

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Kosten

Es gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei Inlandsversicherten. Informationen finden Sie hier.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, wenn Sie Näheres wissen möchten. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular, oder treten Sie ganz herkömmlich per E-Mail oder Telefon an mich heran. Ein persönliches Gespräch vor Ort in meinem Büro ist in aller Regel nicht notwendig; Sie brauchen also nicht extra anzureisen (wobei ich mich über ein persönliches Kennenlernen natürlich freuen würde, wenn Sie gerade in Deutschland sind und sich die Gelegenheit ergibt...).

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Exkurs "Auslandsberührung"

Was ist denn das?? Nun, ganz grob gesagt: Wenn neben dem deutschen in irgendeiner Form das Sozialversicherungssystem eines weiteren Staates involviert ist. Die Problemstellung kann dabei völlig unterschiedlich sein, weil die verschiedensten Dinge eine Rolle spielen, insbesondere

  • der Wohnsitz
  • die Dauer der Wohn- und Versicherungszeiten im jeweiligen Land
  • der Ort, an dem die Versicherungsbeiträge gezahlt wurden
  • die Staatsangehörigkeit
  • das Geburtsdatum
  • das Datum des Zu- oder Wegzugs.

Viele Sachverhalte sind bereits in den jeweiligen nationalen Sozialversicherungsgesetzen geregelt. Auf europäischer Ebene koordinieren zudem Verordnungen die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen der einzelnen Mitgliedsländer untereinander - einschließlich der Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.

Daneben hat die Bundesrepublik Deutschland mit zahlreichen Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen, nämlich mit: Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, China, Indien, Israel, Japan, Kanada und Quebec, Kosovo, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Polen, Serbien, Süd-Korea, Tunesien, der Türkei und den USA.

Die Besonderheiten des so genannten "zwischen- bzw. überstaatlichen Rechts" sind bei der Erfüllung der Wartezeiten und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die einzelnen Rentenarten sowie bei der Berechnung der Rente zu beachten; sie gehen den nationalen Vorschriften insoweit vor. Darüber hinaus enthalten die meisten zwischenstaatlichen Abkommen und die genannten EU-Verordnungen Bestimmungen zum Versicherungs- und Beitragsrecht, beispielsweise, ob und inwieweit im Falle einer Beschäftigung im Ausland vor Ort eine Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen besteht oder es bei einer Absicherung über die heimatliche Rentenversicherung verbleibt. Ferner regeln viele Abkommen die Frage der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen nach einer vorübergehenden Arbeitsleistung im Ausland und anschließendem Heimzug in das Herkunftsland.

Streng genommen nicht zum Auslandsrentenrecht gehörig, aber doch mit zahlreichen Berührungspunkten, gibt es schließlich das sogenannte Fremdrentenrecht für Spätaussiedler deutscher Volkszugehörigkeit, Heimatvertriebene aus den früheren deutschen Ostgebieten und einige weitere Personenkreise. Es ist geprägt von zahlreichen, zum Teil hochkomplizierten und streitanfälligen Sonderregelungen.

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