WERNER PECHMANN • Unabhängiger Rentenberater • Rechtsdienstleister auf dem Gebiet der allgemeinen Rentenversicherung

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Einleitung

Mein Service für Angestellte und Rentner

Kosten

 

Einleitung

Die Rente: Ein Buch mit sieben Siegeln! Wer weiß schon, was es auf sich hat mit Begriffen wie "Berücksichtigungszeiten, Fremdrenten, Haushaltsscheckverfahren, Gleitzone, Erziehungsrente, Gesamtleistungswert, Demografiefaktor" - die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

Kein Fall ist mit dem anderen vergleichbar - schon aufgrund der völlig unterschiedlichen Versicherungsbiografien. Und dann jagt eine Rentenreform die nächste - wer bitteschön kann da noch durchblicken?

Schlichte Unwissenheit führt oft dazu, dass Rechte nicht wahrgenommen oder nachteilige Dispositionen getroffen werden. Der gute Ansatz des deutschen Rentenrechts, es allen möglichst recht machen zu wollen, verkehrt sich durch seine Unübersichtlichkeit ins Gegenteil: Wer nicht höllisch aufpasst, ist der Dumme.

Als hochspezialisierter, unabhängiger Fachmann für die gesetzliche Rentenversicherung beschäftige ich mich - anders als die öffentlichen Beratungsstellen - vom Anfang bis zum Schluß mit Ihrem Problem, gestalte Lösungen, zeige Alternativen auf, prüfe Entscheidungen der Rentenversicherungsträger und setze Ihre Rechte - wenn notwendig auch gerichtlich - durch. Natürlich können Sie aber stets auch nur einzelne Leistungen in Auftrag geben - das bleibt Ihre völlig freie Entscheidung!

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Mein Service für Angestellte und Rentner

Umfassende Beratung in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und zusammenhängenden Rechtsgebieten - falls erforderlich, in Kooperation mit Partnern aus anderen rechtsberatenden Bereichen.

Praxisbeispiele:

  • Klärung des individuell günstigsten Eintrittszeitpunktes in die Altersrente (Hochrechnung des Anspruches auf verschiedene Rentenbeginnszeitpunkte unter Einbeziehung eventueller Zusatz- oder Betriebsversorgungen, Berücksichtigung von Rentenabschlägen, Prüfung von Alternativen wie Altersteilzeit oder Arbeitslosmeldung, Prüfung ergänzender Maßnahmen, z. B. die Feststellung von Behinderungen)
  • Begleitende Betreuung im Falle von Krankheit und Erwerbsminderung (zweckmäßiges Verhalten gegenüber der Krankenkasse, der Arbeitsagentur, dem Rentenversicherungsträger und sonstigen Stellen, Auswirkungen einer Erwerbsminderungsrente auf die spätere Altersrente, Prüfung flankierender Maßnahmen, z. B. die Feststellung von Behinderungen oder die Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
  • Prüfung der Zweckmäßigkeit der Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen (Auswirkungen auf die Rentenhöhe, Erhalt der Anspruchsvoraussetzungen, Aufzeigen von Alternativen und der individuell günstigsten Möglichkeit einer Beitragszahlung)
  • Beratung zur Ergänzung des Rentenversicherungskontos (Auswirkung einer - eventuell aufwändigen - Beschaffung von Nachweisen oder der Glaubhaftmachung von Zeiten durch Zeugen auf die Rentenhöhe, speziell auch bei Versicherungszeiten in der ehemaligen DDR oder den früheren deutschen Ostgebieten)
  • Nachprüfung von Entscheidungen der Rentenversicherungsträger sowie anderer beteiligter Behörden und Leistungsträger (z. B. Rentenbescheide aller Art, Entscheidungen über die Anrechnung von Versicherungszeiten, Bescheide über die Feststellung von Behinderungen)

Vollumfängliche Vertretung in allen Verfahren gegenüber der Rentenversicherung von der Antragstellung über die Nachprüfung einer Entscheidung bis zur Einlegung von Rechtsmitteln, auch vor den Sozialgerichten.

Praxisbeispiele:

  • Betreuung von Verfahren zur Ergänzung des Rentenversicherungskontos inkl. DDR- und Fremdrentenzeiten ("Kontenklärung"), falls erforderlich und gewünscht mit Beschaffung von Nachweisen
  • Betreuung von Rentenantragsverfahren (Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente) - inklusive Nachprüfung des Rentenbescheides
  • Vertretung in Rechtsmittelverfahren (Widerspruch, sozialgerichtliche Klage und Berufung gegen negative Entscheidungen)
  • Vertretung in Überprüfungsverfahren hinsichtlich bereits länger zurückliegender Entscheidungen
  • Vertretung in Schadenersatzverfahren, wenn durch öffentliche Stellen eine fehlerhafte Beratung stattgefunden hat oder nicht auf eine mögliche vorteilhafte Rechtsdisposition hingewiesen wurde
  • Vertretung in Beitragserstattungsverfahren

Wussten Sie ...

dass für Bescheide der Rentenversicherungsträger jederzeit - also auch, wenn die Rechtsmittelfrist längst abgelaufen ist - eine Überprüfung beantragt werden kann? § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (§ 44 SGB X) sieht dies ausdrücklich vor. Nachzahlungen sind für bis zu vier Kalenderjahre möglich, im Einzelfall auch länger.

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Kosten

Dienstleistungen freiberuflicher Rentenberater sind - wie andere Rechtsdienstleistungen auch - kostenpflichtig. Das ist auch notwendig, denn ihre Tätigkeit wird ja, anders als die der öffentlichen Beratungsstellen, nicht durch die Sozialversicherungsbeiträge der Versicherten oder sonstige öffentliche Gelder gedeckt.

Die Vergütung ist gemäß § 4 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festzusetzen. Sie orientiert sich in erster Linie an der rechtlichen Schwierigkeit des einzelnen Falles und dem für die Mandatsbetreuung erforderlichen zeitlichen Aufwand. Je nach Sachlage kann das sehr unterschiedlich sein; deshalb kann ich an dieser Stelle leider keine konkrete Aussage zur Gebührenhöhe machen.

Am besten kommen Sie mit Ihrem Problem einfach auf mich zu. Nach einem ersten persönlichen Gespräch kann ich die notwendigen Schritte abschätzen und Ihnen damit auch die zu erwartenden Kosten einer Beauftragung nennen. Dieser erste Kontakt ist immer gebührenfrei (außer Sie wünschen sogleich eine konkrete Einzelfallberatung).

Ob Sie mich beauftragen möchten, entscheiden Sie anschließend in Ruhe und völlig frei. Gegebenenfalls schließen wir eine Vergütungsvereinbarung ab. Dabei können Sie zwischen einer Gebührenpauschale und einer Abrechnung nach erbrachten Arbeitsstunden (unter Führung eines Tätigkeitsnachweises und mit Limitierung auf eine maximale Stundenzahl) wählen.

Neben den Gebühren für die eigentliche Rechtsdienstleistung müssen Sie die Auslagen (z. B. für Porto, Telefon und Kopien) ersetzen. Zudem sind - außer bei bestimmten Auslandsmandaten - 19% Mehrwertsteuer zur Weiterleitung an "Vater Staat" aufzuschlagen.

Bei einer umfangreicheren Beauftragung werde ich um eine Abschlagszahlung bitten. Alternativ ist auch eine monatliche Ratenzahlung für die voraussichtliche Laufzeit des Mandates denkbar.

In Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren trifft die Behörde bzw. den Versicherungsträger im Erfolgsfall eine komplette oder teilweise Pflicht zur Erstattung der Rechtsvertretungskosten. Rechtsschutzversicherungen übernehmen ebenfalls zumindest einen Teil der Vertretungskosten vor Gericht (in aller Regel aber nicht für reine Beratungsleistungen und die außergerichtliche Vertretung, z. B. in einem Antrags- oder Widerspruchsverfahren). Eine Nachfrage beim Versicherer ist in jedem Fall ratsam.

Derartige Kostenbeteiligungen mache ich im Rahmen des Mandates für Sie geltend und ziehe sie Ihnen dann von der Schlußrechnung ab.

Die Gebühren für die Inanspruchnahme eines Rentenberaters sind meistens als Werbungskosten, evtl. auch als Vorsorgeaufwendungen oder Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Auf meinen Rechnungen finden Sie dazu jeweils einen Hinweis.

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