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Mein Service für Angestellte und Rentner
Die Rente: Ein Buch mit sieben Siegeln! Wer weiß schon, was es auf sich hat mit Begriffen wie "Berücksichtigungszeiten, Fremdrenten, Haushaltsscheckverfahren, Gleitzone, Erziehungsrente, Gesamtleistungswert, Demografiefaktor" - die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Kein Fall ist mit dem anderen vergleichbar - schon aufgrund der völlig unterschiedlichen Versicherungsbiografien. Und dann jagt eine Rentenreform die nächste - wer bitteschön kann da noch durchblicken? Schlichte Unwissenheit führt oft dazu, dass Rechte nicht wahrgenommen oder nachteilige Dispositionen getroffen werden. Der gute Ansatz des deutschen Rentenrechts, es allen möglichst recht machen zu wollen, verkehrt sich durch seine Unübersichtlichkeit ins Gegenteil: Wer nicht höllisch aufpasst, ist der Dumme. Als hochspezialisierter, unabhängiger Fachmann für die gesetzliche Rentenversicherung beschäftige ich mich - anders als die öffentlichen Beratungsstellen - vom Anfang bis zum Schluß mit Ihrem Problem, gestalte Lösungen, zeige Alternativen auf, prüfe Entscheidungen der Rentenversicherungsträger und setze Ihre Rechte - wenn notwendig auch gerichtlich - durch. Natürlich können Sie aber stets auch nur einzelne Leistungen in Auftrag geben - das bleibt Ihre völlig freie Entscheidung! Mein Service für Angestellte und Rentner Umfassende Beratung in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und zusammenhängenden Rechtsgebieten - falls erforderlich, in Kooperation mit Partnern aus anderen rechtsberatenden Bereichen. Praxisbeispiele:
Vollumfängliche Vertretung in allen Verfahren gegenüber der Rentenversicherung von der Antragstellung über die Nachprüfung einer Entscheidung bis zur Einlegung von Rechtsmitteln, auch vor den Sozialgerichten. Praxisbeispiele:
Wussten Sie ...
dass für Bescheide der Rentenversicherungsträger jederzeit - also auch, wenn die Rechtsmittelfrist längst abgelaufen ist - eine Überprüfung beantragt werden kann? § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (§ 44 SGB X) sieht dies ausdrücklich vor. Nachzahlungen sind für bis zu vier Kalenderjahre möglich, im Einzelfall auch länger. Dienstleistungen freiberuflicher Rentenberater sind - wie andere Rechtsdienstleistungen auch - kostenpflichtig. Das ist auch notwendig, denn ihre Tätigkeit wird ja, anders als die der öffentlichen Beratungsstellen, nicht durch die Sozialversicherungsbeiträge der Versicherten oder sonstige öffentliche Gelder gedeckt. Die Vergütung ist gemäß § 4 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festzusetzen. Sie orientiert sich in erster Linie an der rechtlichen Schwierigkeit des einzelnen Falles und dem für die Mandatsbetreuung erforderlichen zeitlichen Aufwand. Je nach Sachlage kann das sehr unterschiedlich sein; deshalb kann ich an dieser Stelle leider keine konkrete Aussage zur Gebührenhöhe machen. Am besten kommen Sie mit Ihrem Problem einfach auf mich zu. Nach einem ersten persönlichen Gespräch kann ich die notwendigen Schritte abschätzen und Ihnen damit auch die zu erwartenden Kosten einer Beauftragung nennen. Dieser erste Kontakt ist immer gebührenfrei (außer Sie wünschen sogleich eine konkrete Einzelfallberatung). Ob Sie mich beauftragen möchten, entscheiden Sie anschließend in Ruhe und völlig frei. Gegebenenfalls schließen wir eine Vergütungsvereinbarung ab. Dabei können Sie zwischen einer Gebührenpauschale und einer Abrechnung nach erbrachten Arbeitsstunden (unter Führung eines Tätigkeitsnachweises und mit Limitierung auf eine maximale Stundenzahl) wählen. Neben den Gebühren für die eigentliche Rechtsdienstleistung müssen Sie die Auslagen (z. B. für Porto, Telefon und Kopien) ersetzen. Zudem sind - außer bei bestimmten Auslandsmandaten - 19% Mehrwertsteuer zur Weiterleitung an "Vater Staat" aufzuschlagen. Bei einer umfangreicheren Beauftragung werde ich um eine Abschlagszahlung bitten. Alternativ ist auch eine monatliche Ratenzahlung für die voraussichtliche Laufzeit des Mandates denkbar. In Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren trifft die Behörde bzw. den Versicherungsträger im Erfolgsfall eine komplette oder teilweise Pflicht zur Erstattung der Rechtsvertretungskosten. Rechtsschutzversicherungen übernehmen ebenfalls zumindest einen Teil der Vertretungskosten vor Gericht (in aller Regel aber nicht für reine Beratungsleistungen und die außergerichtliche Vertretung, z. B. in einem Antrags- oder Widerspruchsverfahren). Eine Nachfrage beim Versicherer ist in jedem Fall ratsam. Derartige Kostenbeteiligungen mache ich im Rahmen des Mandates für Sie geltend und ziehe sie Ihnen dann von der Schlußrechnung ab. Die Gebühren für die Inanspruchnahme eines Rentenberaters sind meistens als Werbungskosten, evtl. auch als Vorsorgeaufwendungen oder Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Auf meinen Rechnungen finden Sie dazu jeweils einen Hinweis. |
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